Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für www.gemeinde-bisingen.de.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann können Sie sich an uns, unter Ziffer 4 genannte Kontaktdaten, wenden.
Als Gemeinde Bisingen streben wir es an, unsere Webauftritte und mobile Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gemeinde-bisingen.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. Genannten Punkte.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Linkzweck (im Kontext)
Aus dem Linktexten einiger Download-Links, wie z. B. „1 Anmeldung Arbeitsplatz mit Radon“, und dem nebenstehenden Kontext geht der Dateityp „PDF“ des verlinkten Dokuments nicht hervor.Fehlerkennzeichnung
Nach dem Absenden des Formulars wird die Fehlermeldung „Dieses Feld muss ausgefüllt werden“ in Bezug auf die Checkbox für den Datenschutz bei fehlerhafter Eingabe von einem Screenreader weder angesagt noch automatisch anfokussiert und ist so für blinde Menschen, die auf einen Screenreader angewiesen sind, programmatisch nur über Umwege ermittelbar.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.02.2025 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gemeindeverwaltung Bisingen
Heidelbergstraße 9
72406 Bisingen
E-Mail: info@bisingen.de
Telefon: 07476 / 896-0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass www.gemeinde-bisingen.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.