23. Oktober 2024

Abräumen von Gräbern auf den Bisinger Friedhöfen

Änderung ab 2025

Gräber dürfen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde abgeräumt werden. 

Zugestimmt wird bei allen Gräbern bei denen im laufenden Jahr die Ruhezeit abläuft. Da diese sehr unterschiedlich ist, kommt es besonders bei Wahlgräbern häufig vor das umliegende Gräber schon früher abgeräumt werden.

Wann die Ruhezeit abgelaufen ist, erfahren Sie bei Frau Sabine Neumann, 07476 896332 telefonisch oder gerne per Mail: sabine.neumann@bisingen.de

Bitte haben Sie Verständnis, dass nur Nutzungs- und Verfügungsberechtigte Auskunft über die Ruhe-und Nutzungszeiten und die Zustimmung zum Abräumen der Gräber erhalten.

Ab 2025 ist der Zeitraum für das Abräumen der Gräber zeitlich begrenzt! 

Gräber dürfen nur von Oktober bis April abgeräumt werden.

Zu beachten ist auf jeden Fall, dass beim Abräumen nicht nur Grabsteine und Einfassung entfernt werden, sondern auch die Fundamente. Das Erdreich muss wieder mit Boden (keine Blumenerde!) eben aufgefüllt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden kostenpflichtige Nacharbeiten notwendig.