07. Juni 2023

Neu auf der Gemeinde-Homepage: Rubrik „Verkehrsrechtliche Anordnungen“

Auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Bisingen wurde kürzlich eine Rubrik namens „Verkehrsrechtliche Anordnungen“ hinzugefügt. Hier können
sich Bürgerinnen und Bürger selbstständig über aktuelle Sperrungen oder anderweitige verkehrsregelnde Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
auf dem Gemeindegebiet informieren.


Grund für Sperrungen von Straßen und/oder Gehwegen können beispielsweise Arbeiten im Straßenraum oder Veranstaltungen sein. Die neu eingeführte Rubrik ist auf der Gemeindehomepage abrufbar unter


Menü > Service > Aktuelles > Verkehrsrechtliche Anordnungen


oder direkt über den nachstehenden Link:


https://www.gemeinde-bisingen.de/service/aktuelles/verkehrsrechtliche-anordnungen/


Im Zuge dieser Mitteilung möchten wir auf bestehende Fristen hinweisen, die bei der Beantragung von verkehrsrechtlichen Anordnungen (durch Bürger, Vereine oder auch auszuführenden Firmen) einzuhalten sind:


- Bei Baustellen ist der Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn
einzureichen.


- Bei Veranstaltungen ist der Antrag mindestens 4 Wochen (bei Großveranstaltungen 8 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.


Unter folgendem Link können die entsprechenden Formulare auf der Internetseite des Landratsamtes Zollernalbkreis abgerufen werden:

Veranstaltungen aus verkehrsrechtlicher Sicht:
https://www.zollernalbkreis.de/,Len/landratsamt/aemter++und+organisation/veranstaltungen+aus+verkehrsrechtlicher+sicht 
Baustellen:
https://www.zollernalbkreis.de/,Len/landratsamt/aemter++und+organisation/verkehrsrechtliche+anordnungen+_baustellen_ 

Die Gemeinde Bisingen hat für die Beantragung Verkehrsrechtlicher Anordnungen (Baustellen/Veranstaltungen) das E-Mail-Postfach „Verkehrsrecht@bisingen.de“ neu eingerichtet. Anträge dahingehend können zukünftig direkt an das dafür vorgesehene E-Mail-Postfach gerichtet
werden.


Ihre Gemeindeverwaltung Bisingen