Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bisingen
Am 31.03.2025 um 15:00 Uhr findet in der Hohenzollernhalle eine nichtöffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Bisingen statt.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bisingen und deren Bevollmächtigte Zutritt. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer, sind vollständig ausgefüllt mitzubringen. Die Vertretungsvollmachten finden Sie im Internet unter www.gemeinde-bisingen.de. Ein Bevollmächtigter kann höchstens fünf (5) abwesende Jagdgenossen vertreten. Der Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen.
Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist um 14:00 Uhr. Um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten, da während des Einlasses zunächst die Stimmberechtigung geprüft und personifizierte Stimmzettel angefertigt werden müssen. Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejag baren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Bisingen.
Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Im Namen des Gemeinderates lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bisingen zu dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung herzlich ein:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
4. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung zur Teilnahme an der Versammlung von Personen, die nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind
5. Beschlussfassung nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags
7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Bisingen
8. Verschiedenes