28. Februar 2022

Bekanntmachung über die Einziehung einer Wegfläche, Flst. Nr. 1408/104, Gemarkung Bisingen, vom 28.02.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Bisingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Februar 2022 die Entwidmung der im angefügten Lageplan dargestellten Wegfläche Flst. Nr. 1408/104, Gemarkung Bisingen, als öffentliche Verkehrsfläche beschlossen.

Bei der betreffenden Fläche handelt es sich um einen Weg, der ursprünglich dazu diente, die Zufahrt zu verschiedenen landwirtschaftlich genutzten Flurstücken zu sichern. Die im Lageplan gekennzeichnete Fläche wird als öffentlicher Weg nicht mehr benötigt, da diese nun ausschließlich Flurstücke eines Eigentümers erschließt, sodass an der Aufrechterhaltung als öffentliche Verkehrsfläche kein Interesse mehr besteht.

Bereits in der öffentlichen Sitzung am 20. Juli 2021 hat der Gemeinderat die Absicht der Einziehung der Wegfläche Flst. Nr. 1408/104, Gemarkung Bisingen, als öffentliche Verkehrsfläche nach den Vorschriften des § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderats vom 21. Oktober 2021 zur beabsichtigten Einziehung der Wegfläche wurde auf der Homepage der Gemeinde öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die dreimonatige Anhörungsfrist endete mit 21. Januar 2022.