24. Mai 2023

Hinweis zu Laternenringen (VZ 394 StVO)

Aus Energiespargründen wurden in vielen Städten und Gemeinden die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet. Auch in der Gemeinde Bisingen ist die Straßenbeleuchtungen bis März 2023 abgeschaltet worden. Ausgenommen davon sind Ortsdurchfahrten sowie Fußgängerüberwege, welche nicht abgeschaltet werden. Diese müssen durchgehend beleuchtet sein. Im Zusammenhang mit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung wird auf das Verkehrszeichen 394 StVO hingewiesen. Das Verkehrszeichen 394 StVO (Laternenring) gewinnt hier wieder an Bedeutung. Die Laternen, welche nicht durchgehend leuchten, müssen mit dem Verkehrszeichen 394 Straßenverkehrsordnung (Laternenring) kenntlich gemacht sein.

In der Gemeinde Bisingen werden aktuell alle nicht durchgehend leuchtenden Laternen, die nicht bereits mit dem Verkehrszeichen versehen sind, vom Bauhof gekennzeichnet.

Das Zeichen 394 ist ein Verkehrszeichen im Verkehrszeichenkatalog. Dieses Zeichen beinhaltet das Gebot für den Autofahrer sein Fahrzeug nachts rechtzeitig zu beleuchten, da die gekennzeichneten Laternen die Pflicht nach § 17 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) hier nicht mehr übernehmen.

Die Regelung dieses Verkehrszeichens ist teilweise in Vergessenheit geraten und eventuell wissen nicht alle Bürgerinnen und Bürger, was es konkret bedeutet. Es wird heutzutage die Ausnahme sein, dass jemand sein Fahrzeug mit Standlicht beleuchtet, da neuartige Scheinwerfer sehr gute rückstrahlende Eigenschaften haben und zudem die Scheinwerfer der fahrenden Fahrzeuge sehr hell sind. Außerdem war es bisher nie überall ganz dunkel. Wenn nun allerdings alle Straßenlaternen ausgeschaltet sind und es auch in der weiteren Umgebung dunkel ist, könnte ein parkendes Fahrzeug zum Beispiel von einem Radfahrer übersehen werden. Dies zu der Bedeutung des Zeichens und die Rückkehr von dessen Wichtigkeit.

Das bedeutet für Sie, dass geparkte Autos innerhalb geschlossener Ortschaften mit einer eigenen Lichtquelle sichtbar gemacht sein müssen. Konkret gilt das für die zur Straße gerichtete Fahrzeugseite.

Die Energiesparmaßnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 13.09.2022 beschlossen und anschließend vom Bauhof umgesetzt.

Straßen werden daher nicht mehr in dem Ausmaß beleuchtet, wie es bisher der Fall war. Sofern ein Laternenring entdeckt wird, sollte das Parklicht unbedingt eingeschalten werden. Das Verkehrszeichen besagt nämlich, dass die Straßenbeleuchtung an dieser Stelle in der Nacht abgeschaltet ist.

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