19. Dezember 2023

Kinderreisepässe werden abgeschafft

Änderung Pass- und Ausweisgesetz vom 13.10.2023 Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr!

Was gilt bis zum 31.12.2023?

  • Kinderreisepässe können bis zum 22.12.2023 im Bürgerservice ausgestellt werden.
  • Die noch gültigen Kinderreisepässe werden bis zum 22.12.2023 für 1 Jahr verlängert und behalten solange Ihre Gültigkeit.

Was gilt ab dem 01.01.2024?

  • Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe oder Verlängerungen mehr ausgestellt.
  • Für Kinder werden sowie auch für Erwachsene nur noch Reisepässe und/ oder Personalausweise ausgestellt.
  • Die Dokumente haben folgende Lieferzeiten ab Antragsdatum:
    • Personalausweise: 2 bis 3 Wochen
    • Reisepässe: 4 bis 6 Wochen
    • Gültigkeit beträgt 6 Jahre

Was benötigen Sie zur Antragstellung?

  • Aktuelles biometrisches Bild (darf nicht älter als 6 Monate sein)
  • Bei Erstantrag Geburtsurkunde (Original)
  • Zustimmungserklärung ausgefüllt und von beiden Eltern/ Sorgeberechtigter unterschrieben
  • Kopie oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses beider Eltern / Sorgeberechtigter
  • Ggf. auch ein Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht (Original)
  • Gebühren sind bei der Antragsstellung zu erlegen:
    • Personalausweis: 22,80 Euro
    • Reisepass: 37,50 Euro