19. Dezember 2023
Kinderreisepässe werden abgeschafft
Änderung Pass- und Ausweisgesetz vom 13.10.2023 Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr!
Was gilt bis zum 31.12.2023?
- Kinderreisepässe können bis zum 22.12.2023 im Bürgerservice ausgestellt werden.
- Die noch gültigen Kinderreisepässe werden bis zum 22.12.2023 für 1 Jahr verlängert und behalten solange Ihre Gültigkeit.
Was gilt ab dem 01.01.2024?
- Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe oder Verlängerungen mehr ausgestellt.
- Für Kinder werden sowie auch für Erwachsene nur noch Reisepässe und/ oder Personalausweise ausgestellt.
- Die Dokumente haben folgende Lieferzeiten ab Antragsdatum:
- Personalausweise: 2 bis 3 Wochen
- Reisepässe: 4 bis 6 Wochen
- Gültigkeit beträgt 6 Jahre
Was benötigen Sie zur Antragstellung?
- Aktuelles biometrisches Bild (darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Bei Erstantrag Geburtsurkunde (Original)
- Zustimmungserklärung ausgefüllt und von beiden Eltern/ Sorgeberechtigter unterschrieben
- Kopie oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses beider Eltern / Sorgeberechtigter
- Ggf. auch ein Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht (Original)
- Gebühren sind bei der Antragsstellung zu erlegen:
- Personalausweis: 22,80 Euro
- Reisepass: 37,50 Euro