16. April 2021

Kindertageseinrichtungen Bisingen: Corona-Testung von Kindern

Die Durchführung von Corona-Testungen in der Bevölkerung, insbesondere von größeren, regelmäßig zusammentreffenden Gruppen wird vom Robert-Koch-Institut sowie der Bundes- und der Landesregierung Baden-Württemberg als wirksame Methode zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angesehen. Nach dem Angebot von Bürgertestungen und den beschlossenen Testungen in Schulen, sollen nun in Baden-Württemberg auch regelmäßige Testungen in Kindertageseinrichtungen etabliert werden. Dies stellt die Kommunen zweifellos erneut vor größere Herausforderungen und wirft zahlreiche Fragestellungen im Hinblick auf die konkrete Umsetzung auf.

Mit Blick auf das zuletzt erheblich angestiegene Infektionsgeschehen in Kitas im ganzen Land kann über eine regelmäßige Testung auch der Kita-Kinder wie des Kita-Personals die Grundlage geschaffen werden, die Kitas zumindest grundsätzlich geöffnet zu halten.

Während im Bereich der Schulen die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Corona-Testungen bereits vom Land hinreichend konkretisiert sind, sind für die Testungen in Kitas noch einige Fragestellungen offen. Diese Fragestellungen beziehen sich u.a. auf die Beschaffung eines geeigneten Testkit-Produkts, die Durchführung der Testung (in der Einrichtung oder zu Hause) sowie weitere Fragestellungen zu den Themen Schulungsbedarf, Hygiene, Umgang mit positiven Fällen und rechtliche Gegebenheiten.

Dieses Bündel an Fragestellungen insb. ob und wie eine Testung im Bereich Kita konkret aussehen kann, hat die Gemeindeverwaltung Bisingen zunächst zusammen mit den Elternbeiräten und Einrichtungsleitungen am Dienstagabend gemeinsam erörtert und dabei auch einen gangbaren Weg gefunden. Dieser wird von den Eltern wie Leitungen gleichermaßen mitgetragen. „Uns war und ist es wichtig, bei dem sensiblen Themenkomplex Corona und Kita möglichst frühzeitig, sofern möglich, zu informieren und in den direkten Austausch insb. mit den gewählten Elternvertretern zu treten“, so Bürgermeister Waizenegger.

Eine generelle Testpflicht, analog zur Schule, welche seitens der Kommunen in Bezug auf die Kita-Kinder erfüllt werden muss, besteht derzeit nicht. Bislang ist auch der Besuch der Kindertageseinrichtung seitens der Kinder noch nicht zwingend an den Nachweis eines negativen Testergebnisses gekoppelt. Dennoch ist es das erklärte Ziel der Landesregierung Baden-Württemberg die Testungen an Kindertageseinrichtungen möglichst flächendeckend und engmaschig einzuführen. Es werden hierzu 2 Testungen je Woche und Kind angestrebt.

In Bisingen sieht die gemeinsam festgelegte Vorgehensweise zunächst wie folgt aus:

  • Keine Testpflicht: Freiwilliges Angebot!
  • 2x pro Woche für Kinder und Personal
  • Tests werden ausgegeben (in Einrichtung); sog. Kombi-Tests
  • Testung erfolgt zu Hause durch die Eltern, nicht in der Einrichtung
  • Abgabe der sog. Eigenbescheinigung stets am Montag u. Donnerstag (freiwillig)
  • Positiver Selbsttest: Bestätigung durch PCR-Test; davor darf Einrichtung nicht betreten werden
  • Einrichtungsübergreifende Vorgehensweise
  • Start: Montag, 26.04.2021

Viele Kommunen haben bereits Testkits bestellt, so auch die Gemeinde Bisingen. Allerdings hat sich die Gemeinde nicht an der Sammelbestellung im Zollernalbkreis beteiligt. Dies hat den Hintergrund, dass sich die Eltern im gemeinsamen Austausch für einen sog. Kombi-Test ausgesprochen haben. Bei diesem Test kann das „Stäbchen“ sowohl unter die Zunge gelegt („Lolli-Test“) aber auch für den ugs. „Poppeltest“ in der Nase verwendet werden. Es gibt, gerade im Kleinkindbereich Kinder, die einen Test im Mund ablehnen. Die Bisinger Eltern haben dahingehend eine größere Wahlfreiheit. 

Bei dem Kombi-Test handelt es sich um ein in Deutschland durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenes und durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) evaluiertes Produkt.

„Wie wichtig eine regelmäßige Testung ist, haben wir bei der Gemeinde jüngst gestern Abend wieder hautnah erfahren, als uns eine Erzieherin aus der Krippe im Humboldt umgehend mitteilte, dass ihr Selbsttest positiv ausfiel. Daraufhin konnte die Einrichtungsleitung die Eltern via Kita-App noch zu später Stunde informieren, den Vorfall schildern und freistellen, ob sie ihr Kind am nächsten Tag in die Einrichtung bringen wollen. Denn nur ein anschließender positiver PCR-Test hat zur Folge, dass vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet wird“, so Bürgermeister Waizenegger. „Ich kann die Eltern nur dazu ermuntern, das freiwillige Angebot anzunehmen und mit ihrem Kind zu Hause den Selbsttest gemeinsam vorzunehmen. Dazu gibt die Gemeinde zu Beginn auch an die Eltern einen entsprechenden Test aus.“