Neuregelung digitales Lichtbild ab dem 01.05.2025
Die Neuregelung zur Lichtbilderstellung ab dem 1. Mai 2025 sieht vor, dass biometrische Lichtbilder für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten (z.B.: Reisepass, Personalausweis und vorläufige Ausweise) ausschließlich digital in der Behörde oder von einem privaten Dienstleister (z.B. Fotostudios) erstellt werden müssen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Wahl haben, ob sie ein Lichtbild durch einen privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde beim Bürgerservice erstellen lassen. Private Dienstleister dürfen ab dem 1. Mai 2025 Lichtbilder nur digital erstellen und diese sicher an die Behörde übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass Fotos in jeglicher Papierform ab dem 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden dürfen.