13. Dezember 2020

Öffnungszeiten Rathaus Bisingen während dem Lockdown

Das Bürgerbüro bleibt für wichtige Anliegen bis auf Weiteres geöffnet. Die anderen Dienststellen im Hause sind geschlossen.

Das Bürgerbüro wird, zu den gewohnten Öffnungszeiten, bis auf Weiteres für wichtige Anliegen geöffnet bleiben.  Die anderen Dienststellen im Hause sind nicht direkt zugänglich. Falls ein persönlicher Besuch bei diesen Dienststellen unbedingt erforderlich ist, kann dieser nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Bürger werden weiterhin gebeten, ihre Anliegen, wenn möglich per E-Mail oder Telefon zu klären.

Beim Betreten des Rathauses ist ein sog. Mund-Nasen-Schutz („Behelfs-Mund-Nasen-Maske“ oder „Community-Maske“) zu tragen, die Hände sind zu desinfizieren – eine entsprechende Station wird am Eingang zum Foyer eingerichtet. Weiterhin ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Die Anzahl der Personen, die sich innerhalb des Rathauses aufhalten dürfen, ist durch entsprechende Markierungen am Boden, welche gleichzeitig den erforderlichen Mindestabstand darstellen, limitiert. Mögliche Wartezeiten sind im Freien und unter Beachtung des genannten Mindestabstandes zu verbringen.

Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen könnten, dürfen das Rathaus nicht betreten.

Beachten Sie auch unsere Öffnungszeiten über die Weihnachtsfeiertage.