Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Die barrierefreie Online-Version des Wahlhilfeheftes „Einfach wählen gehen! – Infos in Leichter Sprache“ finden Sie unter folgendem Link:
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"
Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagswahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Der rund dreiminütige Erklärfilm geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“ ist im Hoch- und Querformat unter https://tinyurl.com/Bundestag2025 abrufbar.
Erklärfilm in anderen Sprachen:
Den LpB-Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 gibt es in Kürze auch in folgenden Sprachen: in Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Über https://tinyurl.com/Bundestag2025 kann das mehrsprachige Angebot nach Fertigstellung ebenfalls abgerufen werden.
Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) sind in den von der Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Bundestagswahl 2025 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wählerinnen und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.
Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bisingen wurden folgende Wahlbezirke endgültig für die Erhebung ausgewählt:
Wahlkreis 290 Tübingen
Gemeinde | Wahlbezirk – Art | Nummer |
Bisingen | Urnenwahlbezirk | 010-02 |
Bisingen | Urnenwahlbezirk | 030-05 |
Weitere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik können hier nachgelesen werden.
Stimmzettel-Muster Bundestagswahl 2025
Hier können Sie ein Stimmzettel-Muster zur Bundestagswahl 2025 sehen.
Hier finden Sie die Präsentation des Wahlergebnisses aus Bisingen. Dies wird am Sonntag ab 18:00 Uhr laufend aktualisiert.
Bundestagswahl 2025: Wahlhelfer/-in werden!
Die Gemeinde Bisingen sucht für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 interessierte Wahlhelfende zur Verstärkung der einzelnen Helferteams in den Wahllokalen.
Zu Ihren Aufgaben als Mitglied des Wahlvorstandes zählen unter anderem:
- Begleiten der Wahlhandlung in den Wahllokalen
- Auf die Einhaltung des Wahlgeheimnisses achten
- Überprüfen der Wahlberechtigungen der Wähler/-innen
- Ausgabe der Stimmzettel
- Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Ab 18:00 Uhr Stimmzettel auszählen und Wahlergebnis ermitteln
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie werden den Wahlvorstand in einer Vormittags- oder Nachmittagsschicht unterstützen. Nach Beendigung der Wahl um 18 Uhr wird mit allen Wahlhelfenden das Wahlergebnis ermittelt. Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Bisingen werden weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Dafür brauchen wir SIE.
Als Wahlhelfer/-in müssen Sie für die Wahl wahlberechtigt sein, d.h. Sie benötigen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind am Wahltag 18 Jahre alt und wohnen in Bisingen. Für Ihr Engagement erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 €.
Wahlhelfer/-in werden:
Wenn Sie ein Wahlehrenamt übernehmen möchten, können Sie sich beim Wahlamt unter wahlen@bisingen.de oder unter 07476/896-121 melden. Folgende Angaben benötigen wir hierzu von Ihnen:
- vollständiger Name
- aktuelle Adresse
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
Unter folgendem Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:
Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.