Wenn Sie den Zuschuss erhalten wollen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag stellen.
Der Zuschuss ist für den Kauf folgender Gegenstände für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich möglich:
Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger
Antragsberechtigt sind:
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger.
Sie erhalten den Zuschuss nicht, wenn Sie das E-Lastenfahrrad oder den E-Lastenfahrradanhänger bestellen, bevor Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und beginnt, sobald Sie den Bewilligungsbescheid des BAFA erhalten.
Sie sind verpflichtet, öffentlichkeitswirksam über die Förderung zu informieren, insbesondere auf den geförderten Rädern und – sofern möglich - auf ihrer Internetseite. Darüber hinaus müssen Sie ihr Vorhaben und die erzielten Ergebnisse öffentlich dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Abschaffung oder Stilllegung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie zu den Einsatzzwecken und Fahrleistungen der geförderten Räder.
Die geförderten Gegenstände müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie müssen sie mindestens 3 Jahre im Sinne der Förderrichtlinie betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie Rad und Anhänger nicht außer Betrieb nehmen, sonst müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.
Um die geförderten Gegenstände verkaufen zu können, muss das BAFA zustimmen. Das ist nur möglich,
Förderfähig sind alle E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, die folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen
Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer des angeschafften E-Lastenfahrrads oder -anhängers werden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Sie können den Zuschuss ausschließlich online über ein elektronisches Formular auf der Internetseite des BAFA beantragen.
Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem elektronischen Antragsformular des BAFA übermitteln:
Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Im Rahmen des Verwendungsnachweises müssen Sie mindestens folgende Unterlagen und Nachweise erbringen:
keine
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Informationen zur Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt:
Diese Angaben verstehen sich einschließlich erforderlicher Rückfragen an den Antragsteller zu unklaren Sachverhalten und zur Vervollständigung der Unterlagen.
Stand: 22.02.2022
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 / 908-0
Fax: 06196 / 908-800
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