Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Sie sind
in Baden-Württemberg:
im Ausland:
Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:
Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich
1. die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,
2. die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie
3. den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.
Bundesinnenministerium:
etwa drei bis sechs Wochen
Der Text entstand in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 13.03.2023 freigegeben.
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