Labore, die im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel zu melden.
Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:
Hinweis: Die Meldepflicht ergänzt die Pflichten der Lebensmittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht sicher sind.
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
Über nicht sichere Lebensmittel müssen Sie schriftlich oder elektronisch die zuständige Stelle informieren. Ein Formular gibt es nicht.
sofort
keine
Hinweis: Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Unterrichtung) nicht sicherer Lebensmittel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 verhängen.
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-01
Fax: 07433/92-1666
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