Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Straßenbaubehörde (innerorts) ist
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Nutzen Sie dafür das vorgesehene Antragsformular. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
keine
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Sie berücksichtigen unter anderem
In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:
25.05.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Gemeinde Bisingen
Heidelbergstraße 9
72406 Bisingen
Postanschrift
Postfach: 1 07
72403 Bisingen
Tel.: 07476/896-0
Fax: 07476/896-149
info@bisingen.de
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