Sie möchten als gärtnerisches Unternehmen Ihre Auszubildenden zur Prüfung anmelden? Die Regierungspräsidien bieten zweimal jährlich Abschlussprüfungen für den gärtnerischen Ausbildungsberuf an.
Die Sommerprüfung findet zwischen Mai und Juli, die Winterprüfung zwischen Januar und März statt.
Die Berufsausbildung endet in den gärtnerischen Ausbildungsberufen mit einer Abschlussprüfung zur Gärtnerin beziehungsweise zum Gärtner
Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass die Auszubildenden die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen, um den erlernten Beruf auszuüben.
das für die Ausbildungsstätte zuständige Regierungspräsidium
Sie werden durch die zuständige Stelle aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden.
Sie müssen für jede Person in Ausbildung einen einzelnen Online-Antrag einreichen:
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung direkt an die Auszubildenden. Eine Mehrfertigung erhält der Ausbildungsbetrieb.
Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis.
keine
keine
Als Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. An dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, müssen Sie Ihre Auszubildenden ebenfalls freistellen.
Das Ausbildungsverhältnis endet:
17.05.2024 Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postanschrift
Postfach: 26 66
72016 Tübingen
Tel.: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
poststelle@rpt.bwl.de
poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
Informationen & Öffnungszeiten
Abteilung 3, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen
Bertoldstraße 43
79098 Freiburg i. Br.
Tel.: 0761 208 0
Fax: 0761 208 394200
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