Schulen bauen - Förderung beantragen

Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg.

Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert die Baumaßnahmen von Räumen für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben bezuschusst das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

Voraussetzungen

Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.

Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, zu dessen Bezirk die Kommune gehört, in dem die Schule liegen wird.

Ablauf

Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme unbedingt mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
  • Baubeschreibung

Kosten

Das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum Schulhausbau und zur Schulbauförderung bietet Ihnen die Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg .

Freigabevermerk

04.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postanschrift
Postfach: 26 66
72016 Tübingen
Tel.: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190


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