Um in einem Unternehmen ausbilden zu dürfen, müssen
Nicht persönlich geeignet sind Personen, die
Ihre Eignung für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen müssen Sie nach den je nach Beruf unterschiedlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung nachweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe.
Die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer wacht darüber, dass die persönliche und fachliche Eignung der ausbildenden Person sowie die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind.
Sie besitzen die beruflichen und berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten , die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Über die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen Sie, wenn Sie z.B. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben und eine angemessene Zeit in Ihrem Beruf praktisch tätig gewesen sind.
Sie besitzen die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, wenn Sie
Hinweis: Sie können sich von der Prüfung befreien lassen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
die für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)
Die Anmeldeunterlagen stehen Ihnen auf den Internetseiten der zuständigen Stelle zum Download zur Verfügung.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.
Innerhalb eines Prüfungsverfahrens können Sie eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholen.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.
Keine
Für die Prüfung müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Die Höhe erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.06.2018 freigegeben.
Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 / 2 196-135
Fax: 0711 / 2196-121
info@akbw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Postanschrift
Postfach: Postfach 17 43
72707 Reutlingen
Tel.: 07121/2412-0
Fax: 07121/2412-400
handwerk@hwk-reutlingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Industrie- und Handelskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Tel.: 07121/201-0
Fax: 07121/201-4120
info@reutlingen.ihk.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45
info@lak-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50
info@laek-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: 0711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20
info@ltk-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Tel.: (0711) 2 28 45-0
Fax: (07 11) 2 28 45-44
info@lzk-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 30 58 77 0
Fax: 0711 30 58 77 69
info@notarkammer-bw.de
Informationen & Öffnungszeiten
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Tel.: 07071 / 99010 - 30
Fax: 07071 / 99010 - 510
info@rak-tuebingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postanschrift
Postfach: 26 66
72016 Tübingen
Tel.: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
poststelle@rpt.bwl.de
poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
Informationen & Öffnungszeiten
Steuerberaterkammer Stuttgart
Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/61948-0
Fax: 0711/61948-703
mail@stbk-stuttgart.de
Informationen & Öffnungszeiten