Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.
Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:
Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
das Sozialministerium Baden-Württemberg
Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
rechtzeitig vor den Prüfungen des ersten Abschlussjahrganges
Entwurf einer Prüfungsordnung
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.09.2020 freigegeben.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11/1 23-0
Fax: 07 11/1 23-39 99
poststelle@sm.bwl.de
Informationen & Öffnungszeiten