Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.
Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer prüfpflichtigen Anlage reichen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde ein.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn
Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Anzeige an die zuständige Wasserbehörde richten.
Die jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind als höhere Wasserbehörden zuständig, wenn sich die Anzeige auf ein Betriebsgelände bezieht, auf welchem mindestens eine Anlage vorhanden oder geplant ist,
In allen anderen Fällen sind:
in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung,
in einem Landkreis: das Landratsamt,
als untere Wasserbehörde zuständig.
Wenn Sie die Anzeige online einreichen wollen:
Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail senden wollen:
Bitte richten Sie Ihre Anzeige mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.
Gebühren werden nur fällig, wenn die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen anordnen muss. Grundlage für die Gebührenermittlung sind die Rechtsverordnung und Satzung der jeweils zuständigen Behörde sowie die Regelungen des Landesgebührengesetzes.
Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete können Sie auch im Internet beim Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abfragen. Sie können hier: Hochwassergefahrenkarten einsehen.
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2
Die Bearbeitung dauert zwischen 2 und 6 Wochen.
01.08.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Landratsamt Zollernalbkreis
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-01
Fax: 07433/92-1666
post@zollernalbkreis.de
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