Möchten Sie Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anfertigen? Dann können Sie sich als "HWK-Sachverständiger" bei den Handwerkskammern öffentlich bestellen und vereidigen lassen.
Hinweis: Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden. Sie ist in den meisten Fällen auf fünf Jahre befristet.
Voraussetzungen sind:
Als Sachverständiger oder Sachverständige einer Handwerkskammer kann in der Regel nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer
Tipp: Weitere Bestellungsvoraussetzungen finden Sie in der Sachverständigenordnung der jeweiligen Handwerkskammer in Baden-Württemberg.
die Handwerkskammern in Baden-Württemberg
Sie müssen die öffentliche Bestellung und Vereidigung als "HWK-Sachverständiger" bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer in Baden-Württemberg beantragen.
Die Handwerkskammer überprüft, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als "HWK-Sachverständiger" vorliegen.
Hinweis: Sie können sich in das bundesweite Sachverständigenverzeichnis eintragen lassen.
Die Handwerkskammern legen die erforderlichen Unterlagen fest, die Sie dem Antrag beilegen müssen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Handwerkskammer.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung beziehungsweise dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer.
Weitere Informationen über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen finden Sie bei der jeweiligen Handwerkskammer:
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Postanschrift
Postfach: Postfach 17 43
72707 Reutlingen
Tel.: 07121/2412-0
Fax: 07121/2412-400
handwerk@hwk-reutlingen.de
Informationen & Öffnungszeiten