Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
innerhalb eines Monats
Kopien
keine
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.
08.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg
Finanzamt Balingen
Jakob-Beutter-Str. 4
72336 Balingen
Tel.: 07433/97-0 (Zentrale)
Fax: 07433/97-2099
poststelle-53@finanzamt.bwl.De-Mail.de
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