Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.
Voraussetzungen sind unter anderem
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
§ 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU)
03.01.2024 Justizministerium Baden-Württemberg