Verarbeitet ein Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten oder werden diese in einem sogenannten Dateisystem gespeichert, was zum Beispiel bei strukturierten Aktensammlungen der Fall ist, gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Personenbezogene Daten sind
Sie können in Schrift, Bild oder Tonaufnahmen vorliegen.
Es ist egal, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 09.08.2023 freigegeben.