Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
§ 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU)
18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg