Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Dienstleistungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Kinderreisepass
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen