Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Freigabevermerk
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Thema Vormundschaft und rechtliche Betreuung
- Beginn der Vormundschaft
- Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
- Rechtliche Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
- Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
- Ende der Vormundschaft
- Folgen der Betreuung
- Rechte und Pflichten des Vormundes
- Voraussetzungen der Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
Zugehörige Dienstleistungen
- Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen
- Vormund bestellen
- Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
- Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
- Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen
- Vergütung als Berufsvormund oder Berufsbetreuer beantragen